Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain hoepfingen.de veröffentlichten Website der Gemeinde Höpfingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer am 18.10.2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Startseite Kalenderblatt:
- Beschreibung: Die Kalenderblatt-Funktion der Startseite, sowie das Durchblättern der einzelnen Veranstaltungen ist nicht im vollem Umfang barrierefrei möglich
- Barrierefreie Alternative: Natürlich sind dennoch alle unsere Veranstaltungen barrierefrei abrufbar auf der Startseite über den Button "Alle Veranstaltungen anzeigen" oder direkt auf der Seite Veranstaltungen.
Sitzungskalender:
- Beschreibung: Auf der Seite "Sitzungskalender" ist eine Kalenderblatt-Fuktion eingebunden, welche nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
- Barrierefreie Alternative: Alle Termine in diesem Kalender finden Sie auch als barrierefreie Variante auf der Seite "Sitzungstermine"
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
PDF's und Word-Dokumente:
- Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Höpfingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Höpfingen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde Höpfingen überarbeitet werden. Die Gemeinde Höpfingen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:
- Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Höpfingen bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.10.2022 erstellt und zuletzt am 18.10.2022 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere Verwaltung an.
Gemeinde Höpfingen
Heidelberger Straße 23
74746 Höpfingen
Telefonnummer: 06283 2206-0
Faxnummer: 06283 2206-34
E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Frau Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0711 279-3360
poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
https://www.behindertenbeauftragter.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.