Förderprogramm ELR - "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum"
Wissenswertes zum Förderprogramm
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.
Die Förderkriterien werden passgenau an gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen angeglichen. Aktuell liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen und Grundversorgung sowie dem klimagerechten Bauen.
Hier gehts zum ELR-Erklärvideo
Was wird gefördert?
- Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen werden Scheunen in Wohnraum umgewandelt, alte Häuser umfassend modernisiert, Wohnraum durch Aufstockungen oder Anbauten erweitert oder leerstehende Gebäude wie alte Schulen zu Wohnungen umgebaut.
- Im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden z.B. für Bäckereien größere Backstuben oder Anbauten für ein Tagescafé gefördert oder Vereine erhalten Unterstützung beim Umbau eines alten Waschhauses zum Dorfladen.
- Im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung stehen Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrgenerationenspielplätze oder auch die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Fokus.
- Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden durch den Bau neuer Produktionshallen und die Verlagerung von unverträglichen Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in interkommunale Gewerbegebiete zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen.
- Gerade im Hinblick auf den Klimawandel rücken ökologische Aspekte der investiven Maßnahmen verstärkt in den Fokus. So gibt es seit 2019 einen Förderzuschlag, wenn Baumaßnahmen vorwiegend mit CO2-speichernden Materialien in der Tragwerkskonstruktion durchgeführt werden. Da diese zusätzlichen 5% -Punkte vorwiegend bei der Verwendung von Holz vergeben werden, wird meist vom „Holzzuschlag“ gesprochen. Bei den Programmentscheidungen der letzten Jahre erhielten rund 30% der Projekte diesen Zuschlag.
Wer und wie wird gefördert?
Sowohl Privatpersonen, Vereine, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde. Da die Anträge über die Gemeinden, in denen die Maßnahme umgesetzt wird, eingereicht werden müssen, findet hier bereits eine erste Bewertung statt: Wie beurteilt die Gemeinde die strukturelle Bedeutung des Vorhabens? Liegt die Baugenehmigung vor oder ist sie zumindest denkbar? Gibt es Synergieeffekte? Nach der Einordnung durch die Gemeinde werden die gewichteten Maßnahmen auf Landkreisebene im Koordinierungsausschuss diskutiert.
Wie lange dauert das Förderverfahren?
Die Gemeinden legen die Abgabetermine individuell fest. In der Regel müssen die Anträge den Gemeinden Anfang bis Mitte September vorliegen, die Programmentscheidung erfolgt meist im Februar des Folgejahres.
Wie hoch sind die Fördersätze?
Die Fördersätze variieren aufgrund der Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 750.000 €.
Wo gibt es genauere Informationen zum ELR?
Genauere Informationen erteilt Ihnen unser Bauamt sowie die Regierungspräsidien. Auf den nachfolgenden Internetseiten finde Sie ausführliche Informationen und Vordrucke für eine Förderantragsstellung:
ELR Leitfaden zum Antrag (PDF-Download) (PDF-Datei)
Regierungspräsidien: Auskünfte über Antragsverfahren