Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Die Bekanntmachung der Tierseuchenkasse zum Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2026 finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung über den Abschluss der Offenland-Biotopkartierung 2024
Offenland-Biotopkartierung im Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis
Ergebnisse der Kartierung auf der Internetseite der LUBW
In Höpfingen hat im Jahr 2024 im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope im Offenland stattgefunden. Diese Kartierungen sind nun abgeschlossen. Damit liegt ein aktueller Überblick über diese Kleinode der Natur in unserer Gemeinde vor. Sie sind wertvoller Lebensraum für zahlreiche und oft auch seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und bereichern das Landschaftsbild.
Die Ergebnisse können voraussichtlich ab Dezember 2025 über den Daten- und Kartendienst der LUBW kostenlos eingesehen und abgerufen werden: http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
→ Natur und Landschaft → Geschützte Biotope
→ Natur und Landschaft → Natura 2000- FFH-Mähwiesen
Die Biotope lassen sich u. a. als Kartendarstellung aufrufen. Die bei der Kartierung erfassten Sachinformationen wie Beschreibungen und Artenlisten sind ebenfalls hinterlegt. Die Daten und Abgrenzungen können zudem als PDF-Dokumente bzw. in Form von Shape-Dateien für geografische Informationssysteme (GIS) heruntergeladen werden.
Durch die Kartierung wurden alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. Ein kartiertes Biotop kann dabei aus einer oder mehreren (Teil-)Flächen bestehen und einen oder mehrere Biotoptypen umfassen. Ein Beispiel für einen solchen Biotoptypenkomplex aus mehreren Biotoptypen ist eine Feldhecke mit angrenzendem Magerrasen. Für jedes Biotop liegt eine aussagekräftige Beschreibung vor, ergänzt durch Artenlisten und weitere Angaben. Da es sich bei einem Großteil der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Abs. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) zugleich um Lebensraumtypen handelt, die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützt sind (so genannte „FFH-Lebensraumtypen“), wurden auch Angaben zu Flächenanteilen von FFH-Lebensraumtypen in den Biotopen hinterlegt. Die FFH-Mähwiesen, die seit 1. März 2022 zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen, werden nicht in Form von Biotopkomplexen mit anderen Biotoptypen zusammen, sondern gesondert dargestellt.
Bitte beachten Sie, dass nach § 30 Abs. 2 BNatSchG alle Flächen, die die charakteristischen Eigenschaften eines geschützten Biotoptyps (nach § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG oder § 33 Abs. 1 NatSchG) aufweisen, unmittelbar durch Gesetz unter Biotopschutz stehen. Es bedarf hierfür keiner gesonderten Erfassung oder Unterschutzstellung. Auch die Kenntnis der Betroffenen über den Schutzstatus ist für die Schutzverpflichtung unerheblich. Die Kartierung der LUBW hat lediglich eine deklaratorische Funktion und ermöglicht es den Betroffenen, ihre bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten. Die veröffentlichten Daten dienen darüber hinaus auch als Grundlage für die landwirtschaftliche Förderkulisse.
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter können in der Regel ihre bisherige Nutzung beibehalten, solange sie nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führt. Gerne berät die untere Naturschutzbehörde im Neckar-Odenwald-Kreis (umwelt@neckar-odenwald-kreis.de).
Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierungen finden Sie im Internet unter
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/offenland-biotopkartierung.
Den Flyer zur Offenland-Biotopkartierung finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung der Bestattungsgebührensatzung
Die Bestattungsgebührensatzung vom 04.11.25 finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung der Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeindlichen Jagdbezirks Höpfingen Waldstetten
Die öffentliche Bekanntmachung der Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Höpfingen-Waldstetten finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung Antrag für den Windpark „Walldürn-Wettersdorf“, Vorbescheid für sechs Windkraftanlagen
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis informiert zum Antrag auf Vorbescheid für den Windpark „Walldürn-Wettersdorf“.
Die WINDENERGIE S&H GMBH, Talmühle 1, 74722 Buchen plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Walldürn-Wettersdorf“ mit sechs Windkraftanlagen in der Stadt Walldürn, Gemarkungen Glashofen und Wettersdorf. Hierfür liegt dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis seit dem 18.08.2025 ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids nach § 9 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen vor.
Am 16.09.2025 wird das Vorbescheidverfahren eingeleitet und das Vorhaben auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner zum Windpark „Walldürn-Wettersdorf – Vorbescheid § 9 Abs. 1 BImSchG“ sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de öffentlich bekannt gemacht.
Ab 24.09.2025 bis einschließlich 23.10.2025 erfolgt die Auslegung bzw. Zugänglichmachung des Antrags und der beigefügten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner zum Windpark „Walldürn-Wettersdorf – Vorbescheid § 9 Abs. 1 BImSchG“ (https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Windpark+Walld%C3%BCrn-Wettersdorf+%E2%80%93+Vorbescheid+nach+%C2%A7+9+Abs_+1+BImSchG.html#/).
Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem o.g. Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten.
Einwendungen können schriftlich oder elektronisch bis einschließlich 24.11.2025 bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses der Jahresrechnung 2020
Den Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung 2020 finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses der Jahresrechnung 2021
Den Feststellungsbeschluss der Jahresrechnung 2021 finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung Nachtragswirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025
Den Nachtragswirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung Ausbau Munitionslager Walldürn-Altheim
Den Bescheid über die Zulassung des Bauvorhabens mit Waldumwandlung vom 01.08.2025 finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigung Walldürn-Reinhardsachsen/Kaltenbrunn (Ortslagen)
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit von der Plangenehmigung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie hier
Amtliche Bekanntmachung Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025
Der Gemeinsame Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises (NOK) hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 für die Gemarkungen des Neckar-Odenwald-Kreises ermittelt und in der Sitzung vom 28.04.2025 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) veröffentlicht und sind kostenfrei gemäß den Nutzungsbedingungen einsehbar. Dort kann nach Eingabe von Ort und Straße oder Gemarkung und Flurstücks-Nummer ein Kartenausschnitt mit beschreibenden Informationen sowie der Bodenrichtwert abgerufen werden.
Schriftliche, gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte wären per Fax unter 06261 82-349, per E-Mail an gutachterausschuss@mosbach.de oder schriftlich unter der Anschrift Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss NOK, Hauptstraße 9,
74821 Mosbach zu beantragen.
Mosbach, den 06.06.2025 Vorsitzender des Gutachterausschusses
Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Jahresrechnung des Eigenbetriebs Wasserversorgung
Die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Höpfingen für das Wirtschaftsjahr 2023 finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung Antrag für den Windpark "Walldürn-Wettersdorf", Vorbescheid für sechs Windkraftanlagen
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis informiert zum Antrag auf Vorbescheid für den Windpark „Walldürn-Wettersdorf“.
Die WINDENERGIE S&H GMBH, Talmühle 1, 74722 Buchen plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Walldürn-Wettersdorf“ mit sechs Windkraftanlagen in der Stadt Walldürn, Gemarkungen Glashofen und Wettersdorf. Hierfür liegt dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis seit dem 25.04.2025 ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen vor.
Am 27.05.2025 wird das Vorbescheidverfahren eingeleitet und das Vorhaben auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner zum Windpark „Walldürn-Wettersdorf“ sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de öffentlich bekannt gemacht.
Ab 04.06.2025 bis einschließlich 03.07.2025 erfolgt die Auslegung bzw. Zugänglichmachung des Antrags und der beigefügten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner zum Windpark „Walldürn-Wettersdorf“ (https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Windpark+Walld%C3%BCrn-Wettersdorf.html#/).
Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem o.g. Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten.
Einwendungen können schriftlich oder elektronisch bis einschließlich 04.08.2025 bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung XXL-Landtag verhindern und Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
Die öffentliche Bekannmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "XXL-Landtag verhindern!" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes- Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden" finden Sie hier
Öffentliche Bekanntmachung Windpark Honert, Hardheim - Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids
Die öffentliche Bekanntmachung zum Windpark Honert, Hardheim - Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids finden Sie hier
02.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung Ausbau Munitionslager Walldürn-Altheim
Die öffentliche Bekanntmachung zum Ausbau des Munitionslagers Walldürn-Altheim finden Sie hier
28.03.2025
Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Schlempertshof Höpfingen
Öffentliche Bekanntmachung der Wasserversorgungssatzung 2025 und der Abwassersatzung 2025
Öffentliche Bekanntmachung zum Antrag für den Windpark "Anwande", Vorbescheid für drei Windkraftanlagen
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis informiert zum Antrag auf Vorbescheid für den Windpark „Anwande“.
Die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG, Weipertstraße 41, 74076 Heilbronn plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Anwande“ mit drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Höpfingen, Gemarkung Waldstetten. Hierfür liegt dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis seit dem 20.01.2025 ein Antrag auf Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen vor.
Am 27.02.2025 wird das Vorbescheidverfahren eingeleitet und das Vorhaben auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis unter www.neckar-odenwald-kreis.de sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de öffentlich bekannt gemacht.
Ab 12.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 erfolgt die Auslegung bzw. Zugänglichmachung des Antrags und der beigefügten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis unter:
Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem o.g. Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten.
Einwendungen können schriftlich oder elektronisch bis einschließlich 12.05.2025 bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.
Öffentliche Bekanntmachung über das Auslaufen der Gaskonzession in der Gemeinde Höpfingen
Die Bekanntmachung über das Auslaufen der Gaskonzession gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) finden Sie hier
21.02.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 und des Wirtschaftsplans der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025
Die Haushaltssatzung 2025 und den Wirtschaftsplan der Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2025 finden Sie hier
18.02.2025
Wahlbekanntmachung
Die Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier
10.02.2025
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 finden Sie hier
22.01.2025
Öffentliche Bekanntmachung über Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes
Die öffentliche Bekanntmachung über die Bestimmungen des Bundemeldegesetzes finden Sie hier
22.01.2025
Öffentliche Bekanntmachung Katzenschutzverordnung (KatzenschutzVO)
Die Verordnung der Gemeinde Höpfingen zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung-Katzenschutz VO) vom 13.01.2025 finden Sie hier
22.01.2025
Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung Wassersatzung
Die 1. Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WvS) der Gemeinde Höpfingen vom 13.03.2023 finden Sie hier
29.11.2024
Öffentliche Bekanntmachung 1. Änderung Abwassersatzung
Die 1. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) der Gemeinde Höpfingen vom 06.11.2023 finden Sie hier
29.11.2024
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus in Höpfingen-Waldstetten
Die Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus in Höpfingen-Waldstetten finden Sie hier
21.11.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Höpfingen-Waldstetten
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Höpfingen-Waldstetten finden Sie hier
21.11.2024
Öffentliche Bekanntmachung Feststellungsbescheid Aufrechterhaltung einer Schutzbereichsanordnung
Die öffentliche Bekanntmachung des Feststellungsbescheids zur Aufrechterhaltung einer Schutzbereichsanordnung finden Sie hier
06.11.2024
Öffentliche Bekanntmachung Gaskonzession
Die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Gaskonzession finden Sie hier (PDF-Dokument, 100,47 KB, 16.09.2024)
Die dazugehörigen Erdgasnetzdaten finden sie hier (PDF-Dokument, 440,31 KB, 16.09.2024)
16.09.2024
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
01.08.2024
Die öffentliche Bekanntmachung zum Volksbegehren "Landtag verkleinern" finden Siehier (PDF-Dokument, 530,79 KB, 01.08.2024)
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan "Baumenäcker" – Heilungsverfahren gem. § 215a BauGB
Bebauungsplan "Baumenäcker" – Heilungsverfahren gem. § 215a BauGB
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfsder zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Höpfingen hat in öffentlicher Sitzung am 24.06.2024 die Einleitung eines ergänzenden Verfahrens („Heilungsverfahren“) gem. § 215a BauGB für den im § 13b BauGB-Verfahren aufgestellten Bebauungsplan „Baumenäcker“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Höpfingen mit Datum vom 12.06.2024 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen für den örtlichen Bedarf.
Hierzu soll am westlichen Ortsrand von Höpfingen ein kleines Baugebiet mit 5 Bauplätzen realisiert werden. Der Bebauungsplan dient dessen planungsrechtlicher Sicherung unter Beachtung der Umweltbelange sowie der Sicherung der ländlichen Siedlungsstruktur gemäß den städtebaulichen Zielvorstellungen.
Verfahren
Nachdem die im Jahre 2009 angestoßene Planung zum Baugebiet „Baumenäcker“ nicht weiterverfolgt wurde, wurde zu Schaffung von Planungsrecht zwischen 2022 und 2023 die Planung neu angestoßen und ein Bebauungsplan im § 13b BauGB-Verfahren aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde am 13.02.2023 als Satzung beschlossen und am 15.02.2023 durch Bekanntmachung im Amtsblatt rechtskräftig.
Mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG, Urt. V. 18.07.2023, Az. 4 CN 3.22) wurde jedoch der § 13b BauGB durch das Bundesverwaltungsgericht für vollständig unwirksam erklärt, da die Entwicklung von Bauland im Außenbereich nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden darf. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die entsprechende Verfahrensregelung im Baugesetzbuch (§ 13b BauGB) gegen Vorgaben des Europarechts.
Um Rechtsklarheit für die gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungspläne zu schaffen, wurde der § 215a BauGB eingeführt. Darin wird für abgeschlossene Verfahren folgendes geregelt:
Sollen Bebauungspläne, die im Verfahren nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung aufgestellt wurden, durch ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Absatz 4 in Kraft gesetzt werden, kann § 13a nach Maßgabe des Absatzes 3 entsprechend angewendet werden.
Auf die Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichts kann gemäß § 215a Abs. 3 BauGB nur verzichtet werden, wenn die Gemeinde durch „Vorprüfung des Einzelfalls die Einschätzung erlangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat […]“. Die weiteren Verfahrenserleichterungen gemäß § 13a BauGB wie „Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und der Erörterung“ und „Berichtigung des Flächennutzungsplans“ können entsprechend § 215a Abs. 1 BauGB angewendet werden.
Aufgrund der veränderten Rechtslage hat der Gemeinderat den Beschluss zur Einleitung eines Heilungsverfahrens im Sinne des ergänzenden Verfahrens gemäß § 215a BauGB gefasst. Der Verfahrensschritt der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wird dabei wiederholt.
Die Vorprüfung des Einzelfalls wurde entsprechend auf Basis der Ergebnisse des bisherigen Fachbeitrags „Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange“ durchgeführt und in die Begründung integriert.
Aufgrund der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung und zur angemessenen Berücksichtigung der Umweltbelange wurde eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt. Zudem wurde ein Grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erstellt und darin Maßnahmen zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe festgelegt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden
vom 01.07.2024 bis 09.08.2024 (jeweils einschließlich)
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht:
https://www.hoepfingen.de/rathaus-service/bekanntmachungen-ausschreibungen/offenlegungen
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an gemeinde(@)hoepfingen.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Gemeinde (Gemeinde Höpfingen, Heidelbergerstraße 23, 74746 Höpfingen),
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Höpfingen, den 01.07.2024
Christian Hauk
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung als PDF (ohne digitale Signatur und nicht barrierefrei) (PDF-Dokument, 324,94 KB, 28.06.2024)
Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren Baumenäcker (PDF-Dokument, 215,64 KB, 30.11.2022)
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 09.06.2024
Die Öffentliche Bekanntmachung der Wahlergebnisse finden Sie hier (PDF-Dokument, 273,01 KB, 12.06.2024)
12.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses es Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Höpfingen für das Rechnungsjahr 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Höpfingen hat in der öffentlichen Sitzug am 03.06.2024 das Ergebnis der Jahresrechnung 2019 gemäß Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie des Eigenbetriebsgesetzes festgestellt.
Die Feststellung des Jahresabschlusses finden Sie hier: (PDF-Dokument, 99,21 KB, 06.06.2024)
06.06.2024
Öffentliche Bekanntmachung über Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes
Die Öffentliche Bekanntmachung über Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes finden Sie hier: (PDF-Dokument, 210,70 KB, 08.05.2024)
08.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Bauplatzvergabekriterien
In der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2024 wurden für den Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken Bauplatzvergabekriterien beschlossen. Diese treten zum 01.04.2024 in Kraft.
Diese können Sie hier (PDF-Dokument, 237,91 KB, 24.04.2024)einsehen.
Ortsübliche Bekanntmachung Auslegung der Waldumwandlungsgenehmigung zur Einsichtnahme zum Ausbau der Zuwegung für die Windenergieanlagen HÖP-1 und HÖP-2
Die Bekanntmachung der Körperschaftsdirektion finden Sie zum download hier (PDF-Dokument, 90,08 KB, 23.02.2024) (PDF-Datei)
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis -Flurneuordnung und Landentwicklung
Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die Öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier (PDF-Dokument, 117,60 KB, 31.08.2023):
Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen der Gemeinde Höpfingen:
- Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 hier (PDF-Dokument, 7,30 KB, 30.06.2023)
- Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften hier (PDF-Dokument, 397,30 KB, 25.07.2023)
25.07.2023 - Feuerwehrentschädigungssatzung hier (PDF-Dokument, 386,88 KB, 25.07.2023)
25.07.2023 - Feuerwehrsatzung hier (PDF-Dokument, 352,74 KB, 25.07.2023)
25.07.2023 - Änderung der Hauptsatzung hier (PDF-Dokument, 328,72 KB, 25.07.2023)
25.07.2023 - Bauplatzvergabekriterien hier (PDF-Dokument, 238,92 KB, 01.08.2023)
01.08.2023 - Verwaltungsgebührensatzung hier (PDF-Dokument, 930,66 KB, 21.09.2023)
21.09.2023 - Festhallengebührenordnung hier (PDF-Dokument, 275,04 KB, 21.09.2023)
21.09.2023 - Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) hier (PDF-Dokument, 1,64 MB, 23.11.2023)
23.11.2023 - Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Benutzung der Obst- und Festhalle (Festhallengebührenordnung)hier (PDF-Datei (PDF-Dokument, 137,69 KB, 23.11.2023)
23.11.2023 - 2. Änderung Hundesteuersatzung hier (PDF-Dokument, 106,16 KB, 22.02.2024).
22.02.2024 - Beteiligungsbericht 2022 hier (PDF-Dokument, 515,65 KB, 23.02.2024)
23.02.2024 - Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Benutzung der Aula hier (PDF-Dokument, 279,19 KB, 23.04.2024)
22.04.2024 - Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Höpfingen hier (PDF-Dokument, 419,00 KB, 25.04.2024)
25.04.2024 - Neufassung Hauptsatzung 2024hier (PDF-Dokument, 420,85 KB, 02.10.2024)
02.10.2024 - Hebesatzsatzung hier
22.10.2024 - Satzung über die Erhebung von Gebühren bei Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Höpfngen-Waldstetten hier
21.11.2024


