Allgemeines: Gemeinde Höpfingen

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Höpfingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Höpfingen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Höpfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Bauen

Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Hinweise zu Förderprogrammen rund um das Thema Bauen.

FAQ zum Thema "Bewerbung der Gemeinde Höpingen als ELR-Schwerpunktgemeinde"

  • ERL Schwerpunktgemeinde wird eine Gemeinde nur durch privates, kommunales und gemeinschaftliches Engagement: Wie groß sind die Chancen, dass Höpfingen hier berücksichtigt wird?
    Da die Bewerbung als Schwerpunktgemeinde im Wettbewerb mit anderen Bewerbungen steht, kann natürlich keine gesicherte Aussage über eine Aufnahme getroffen werden. Im Landkreis haben wir aktuell nur eine Schwerpunktgemeinde und der NOK ist der strukturschwächste Kreis im Land. Man erhofft sich daher gute Chancen aber die letztendliche Entscheidung trifft das Ministerium.
     
  • Wenn Höpfingen nicht Förderschwerpunkt wird: Welche Aussichten bestehen für Privatleute eine Förderung aus dem ELR Topf zu erhalten?
    Auch wenn Höpfingen nicht Schwerpunktgemeinde werden sollte, stehen die Aussichten auf eine Förderung für Private gut, da ein Großteil der Fördermittel in den Schwerpunkt "Wohnen" fließen. Aber da nicht bekannt ist wieviele Fördermittel in den NOK fließen, lassen sich auch hier keine verbindlichen Zusagen machen.
     
  • Was beeinflusst die Höhe der Zuschüsse?
    Maßgeblich für die Berechnung des Zuschusses sind die Netto-Investitionskosten gemäss der beizufügenden Kostenschätzung nach DIN 276. Die Höhe der Zuschüsse ist dann davon abhängig, ob die Wohnung/Wohnungen eigen- bzw. fremdgenutzt werden. Bei einer eigengenutzten und einer fremdgenutzten Wohnung  beträgt der Fördersatz 30 %, höchstens 20.000 € je Wohnung. Wenn mehr Wohnungen fremd- als eigengenutzt werden beträgt der Fördersatz bei Modernisierungen 10 %, höchstens 200.000 €.
     
  • Können ELR Zuschuss und KFW Förderung in einem Projekt genutzt werden?
    Diese Frage kann nur die L-Bank beantworten, denn nur die L-Bank weiß, ob bzw. in welchen Förderprogramm zinsverbilligte Mittel stecken. ELR und KFW gehen dann nicht, wenn im KFW-Programm die Zinsen mit Landesmitteln verbilligt sind (dann wäre es Doppelförderung). Die Antragsteller müssen dies daher bei ihren Banken erfragen. Landratsamt und RP haben hierüber leider keine Kenntnisse.
     
  • Welche Kriterien schließen Bauvorhaben von vornherein aus? Gibt es eine Baujahresgrenze?
    Die Baujahrgrenze von 1970 gilt nicht mehr. Das Vorhaben muss im Ortskern liegen (§34 BauGB) oder in einem 60er-Jahre Siedlungsbereich, damit es gefördert werden kann. Vorhaben die in einem Bebauungsplan nach dem 1.1.1970 liegen, sind nicht förderfähig.
     
  • Sind Mietwohnungen fördefähig?
    Mietwohnungen sind förderfähig. Wenn es eine reine Fremdvermietung ist, beträgt der Fördersatz bei Modernisierungen 10 %, bei Umnutzungen 15 %, höchstens 200.000 € (ggf. CO2-Zuschlag). Nur im Neubau sind Mietwohnungen nicht förderfähig
     
  • Gibt es bezüglich der Vergabe von Fördergeldern einen positiven Einfluss, wenn in dem Wohnobjekt gemeinschaftliche Wohnformen (soziales Miteinander, generationenübergreifende Wohnprojekte o.ä. verfolgt werden?
    Einen Fördervorrang für diese Projekte gibt es laut Ausschreibung bzw. Richtlinie nicht. Einfluss kann allerdings die Gemeinde nehmen, indem sie diese Projekte entsprechend hoch priorisiert
     
  • Wie ist das Antragsprocedere? Welche Fristen sind zu berücksichtigen und wann ist möglicher Baueginn?
    Die Antragsformulare können auf der Homepage des Regierungspräsidium heruntergeladen werden. Welche Formulare konkret benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Anträge sind bis spätestens 30.09. digital von der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Anträge sollten daher bis spätesten 31.08. beim Bauamt Höpfingen vorliegen. In jedem Fall darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Antragsteller den Bewilligungsbescheid vom Regierungspräsidium erhalten hat.
     
  • Gibt es eine Nachrückerrunde?
    Im Sommer findet meistens eine kleine Nachrückerrunde statt. Anträge können dann bis Ende Mai digital eingereicht werden. Ob eine solche Nachrückerrunde stattfindet, teilen die Regierungspräsidien ca. Anfang Mai den Landratsämtern mit. Die Gemeinden werden vom Landratsamt hiervon unterrichtet. Wenn allerdings eine Baugenehmigung für das Vorhaben erforderlich ist, ist diese mit den Anträgen vorzulegen, da nur Projekte eingeplant werden, mit denen zeitnah noch im jeweiligen Jahr begonnen werden kann.

Förderprogramm ELR - "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum"

Alle Informationen erhalten Sie neuerdings auf der Unterseite "Wir sind ELR Schwerpunktgemeinde"

Kriterienkatalog Freiflächenphotovoltaik

Am 17.01.2022 hat der Gemeinderat den Kriterienkatalog für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen verabschiedet. Interessierte und Projektentwickler können dies hier herunterladen: KK-PV-02 Kriterienkatalog Freiflächenphotovoltaik (PDF-Datei)

Ergänzend hierzu können Sie unsere Potentialflächenübersichtskarte hier herunterladen: Übersichtskarte-PV-Kriterienkatalog (PDF-Datei)

Bodenrichtwerte BORIS-​​BW

Künftig können die aktuellen Bodenrichtwerte auf der Homepage BORIS-​​BW abgerufen werden.

Dort ist unter Angabe z.B. der Flurstücks-​​Nummer mit der Gemarkung der entsprechende Bodenrichtwert feststellbar. Auch nur die Eingabe der passenden Adresse würde für einen Suchlauf genügen.

Gemeinsamer Gutachterausschuss NOK

Der Gutachterausschuss erledigt die Aufgaben über die

  • Bodenrichtwerte
  • Verkehrsgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Kaufpreissammlung

Für die Gemeinde Höpfingen ist der Gemeinsame Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis (NOK) mit Sitz bei der Stadt Mosbach zuständig.