Abgabe von Flächenlosen im Gemeindewald Höpfingen
Am Freitag, den 26.09.2025 werden in Höpfingen und Waldstetten Flächenlose aus dem Gemeindewald Höpfingen vergeben.
In Höpfingen ist hierzu um 14:00 Uhr Treffpunkt am Parkplatz Hirschsee an der Straße in Richtung Glashofen. Ausgegeben werden Stangenlose entlang der Straße Höpfingen-Glashofen bis zur Dunant-Allee (Nr. 10-14).
In Waldstetten ist der Treffpunkt um 15:30 Uhr am Eberhards Wäldle. Ausgegeben werden Stangenlose im Bereich Siebenbatzenweg (Nr. 94 – 96) und Hundsrück (Nr. 100-106).
Lageskizzen mit den verfügbaren Flächenlosen finden Sie hier. Interessenten sollen die Lose bitte vorab besichtigen.
Voraussetzung für den Erwerb eines Flächenloses ist die Anerkennung der AGB für den Verkauf von Brennholzund Flächenlosen (AGB-Brh-Fl). diese sind über die Webseiten der Gemeinde und des Landkreises abrufbar.
Für Rückfragen stehen Revierförster Martin Sauer (Revier Erftal-Waldstetten) unter 0151 / 1525 0396 oder EMail an martin.sauer@neckar-odenwald-kreis.de sowie Revierförster Stefan Michel unter 0160/7012697 zur Verfügung.
Bestellung und Verkauf von Brennholz lang / Polterholz
Ab sofort ist die Bestellung von Polterholz / Brennholz lang für die Saison 2025/2026 aus dem Gemeindewald Höpfingen möglich. Die Preise inkl. Mehr wertsteuer sind wie folgt festgelegt: Buche, Esche, Ahorn, Hainbuche 80,00Euro je Festmeter, Eiche, Kirsche, Birke u. sonstiges Hartlaubholz 75,00 Euro je Festmeter. Weichlaubholz und Nadelholz 55,00Euro je Festmeter. Die Bereitstellung des Polterholzes erfolgt an Waldwegen an denen die Holzabfuhr mittels PKW möglich ist. Die verbindliche Bereitstellung der gewünschten Holzarten kann bei den Hartlaubhölzern nicht garantiert werden.
Für Rückfragen stehen die Revierförster Stefan Michel (Gemarkung Höpfingen) unter 0160/ 7012697 und Martin Sauer (Gemarkung Waldstetten) unter 0151 / 15250396 zur Verfügung.
Formular Polterholz (PDF-Dokument, 122,83 KB, 14.09.2023)
AGB-Brh-Fl (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen an Verbraucher) (PDF-Datei)
Flächenlose / Schlagraum
Personen die sich für den Erwerb von Flächenlosen / Schlagraum interessieren werden gebeten ihr Interesse über das Formular „Interessensbekundung Flächenlos/Schlagraum“ mitzuteilen.
Die Formulare sollen im Rathaus abgegeben oder per Mail an gemeinde@hoepfingen.de zurückgesendet werden. Die Art der Vergabe (z.B. Versteigerung, Einzelvergabe) wird durch die Revierleiter festgelegt.
Formular_Flächenlose (PDF-Dokument, 796,60 KB, 14.07.2022)
AGB-Brh-Fl (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen an Verbraucher) (PDF-Datei)
Widerrufsbelehrung Holzverkauf (PDF-Dokument, 106,46 KB, 14.07.2022)
Für Rückfragen stehen die Revierförster Stefan Michel (Gemarkung Höpfingen) und Martin Sauer (Gemarkung Waldstetten) gerne zur Verfügung.

