Forst: Gemeinde Höpfingen

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Forst

Abgabe von Flächenlosen im Gemeindewald Höpfingen

Am Samstag, den 25.02.2023 werden in Waldstetten Flächenlose aus dem Gemeindewald vergeben.
Treffpunkt hierzu ist um 10:00 Uhr an der Rentnerhütte im Distr. Anwande.

Lageskizzen mit den verfügbaren Flächenlosen (Distr. Anwande und Distr. Rippberg) können vorab telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.

Voraussetzung für den Erwerb eines Flächenloses ist die Anerkennung der AGB für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen (AGB-Brh-Fl) (PDF-Datei), diese sind über die
Webseiten der Gemeinde Höpfingen und des Landkreises abrufbar.

Für Rückfragen steht Revierförster Martin Sauer (Revier Erftal-Waldstetten) unter Telefonnummer: 0151 / 1525 0396 oder EMail an martin.sauer@neckar-odenwald-kreis.de zur Verfügung.
 

Bestellung und Verkauf von Brennholz lang / Polterholz

Die Bestellung von Polterholz / Brennholz lang aus dem Gemeindewald Höpfingen ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung erfolgt vornehmlich im Zeitraum November bis März, je nach Fortgang des Holzeinschlags. Kleinmengen können auch über den Sommer hinweg anfallen und werden dann nach Eingang der Bestellungen in den Verkauf gebracht.

Preise, gem. Preisvorschlag der Forstlichen Vereinigung Odenwald-Bauland zum September 2022:

Buche, Ahorn, Esche und Hainbuche zu 80,00 Euro je Festmeter

Eiche, Roteiche, Feldahorn, Kirsche u. sonstiges Hartlaubholz zu 75,00 Euro je Festmeter

Weichlaubholz (Linde, Weide u.ä.) / Nadelholz zu 55,00 Euro je Festmeter

Alle Preise sind Bruttopreise und beinhalten die aktuell gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.

Bestellungen müssen schriftlich per Bestellformular erfolgen. Die Bestellformulare sollen im Rathaus abgegeben oder per Mail an gemeinde@hoepfingen.de zurückgesendet werden. Die Bereitstellung des Polterholzes erfolgt an Waldwegen an denen die Holzabfuhr auch mittels PKW möglich ist.

Formular Polterholz (PDF-Datei)

AGB-Brh-Fl (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen an Verbraucher) (PDF-Datei)

 

Flächenlose / Schlagraum

Personen die sich für den Erwerb von Flächenlosen / Schlagraum interessieren werden gebeten ihr Interesse über das Formular „Interessensbekundung Flächenlos/Schlagraum“ mitzuteilen.
Die Formulare sollen im Rathaus abgegeben oder per Mail an gemeinde@hoepfingen.de zurückgesendet werden. Die Art der Vergabe (z.B. Versteigerung, Einzelvergabe) wird durch die Revierleiter festgelegt.

Formular_Flächenlose (PDF-Datei)

AGB-Brh-Fl (Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen an Verbraucher) (PDF-Datei)

Widerrufsbelehrung Holzverkauf (PDF-Datei)

Für Rückfragen stehen die Revierförster Stefan Michel (Gemarkung Höpfingen) und Martin Sauer (Gemarkung Waldstetten) gerne zur Verfügung.