Lebenslagen: Gemeinde Höpfingen

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Höpfingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Höpfingen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

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  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Höpfingen
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Bürgerservice

Strom- und Gaspreise

Der Alltag ist ohne 24-stündige Energieversorgung nicht mehr vorstellbar. Das Licht anzuschalten ist ebenso wie Warmwasser oder Heizung im Winter völlig selbstverständlich geworden. Für die flächendeckende Energieversorgung sind die Strom- und Gasversorgungsunternehmen zuständig.

Welches Unternehmen Ihnen den Strom liefern soll, können Sie selbst auswählen. Dies ist durch das seit Juli 2005 geltende Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) möglich geworden, das die Trennung von Stromlieferant und Stromnetzbetreiber festgelegt hat.

Der Strompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Kosten für Stromerzeugung
  • Vertrieb
  • Netzkosten
  • Abrechnungs- und Messkosten
  • staatliche Abgaben und Steuern
  • Konzessionsabgaben an die Gemeinden

Wie Sie Ihren Stromlieferanten wechseln können und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Obwohl der Gasmarkt zur gleichen Zeit wie der Strommarkt liberalisiert wurde, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher in den meisten Gebieten Deutschlands immer noch eine sehr geringe Auswahl an alternativen Gasanbietern. Positiv ist aber, dass der Wettbewerb langsam in Schwung kommt.

Sie sollten auf jeden Fall einen kostenlosen Gaspreisvergleich vornehmen. Neben dem Wechsel zu einem anderen Versorger bieten auch die lokalen Anbieter häufig günstigere Tarife an. Der Preisvergleich dauert nur wenige Sekunden und kann mehrere hundert Euro pro Jahr einsparen. Der Gasanbieterwechsel ist genauso einfach und risikofrei wie der Wechsel des Stromanbieters.

Der Gaspreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Erdgasförderung, -beschaffung beziehungsweise -vertrieb
  • Netzkosten
  • Abrechnungs- und Messkosten
  • staatliche Abgaben und Steuern
  • Konzessionsabgaben an die Gemeinden

Tipp: Sollten Sie Fragen zu Strom- oder Gaspreisen, deren Zusammensetzung oder Ihrer Rechnung haben, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Diese berät Sie auch, wenn Sie den Stromanbieter wechseln möchten. Der Bund der Energieverbraucher informiert auf seinen Seiten ebenfalls ausführlich über Themen rund um die Energieversorgung.

Eine aktuelle Preisübersicht mit den Gaspreisen für Baden-Württemberg bietet das Umweltministerium als Landesenergiekartellbehörde auf der Internetseite www.versorger-bw.de an.

Haben Sie den Verdacht, dass der Zähler für Strom, Gas, Wasser oder Wärme nicht ordnungsgemäß funktioniert beziehungsweise falsch geeicht ist, können Sie sich beschweren. Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in der entsprechenden Verfahrensbeschreibung.

Tipp: Nützliche Tipps, wie Sie im Alltag ohne großen Aufwand Energie sparen können, geben das Energie-Sparbüchle und die Broschüre "Energiesparen im Haushalt" des Umweltministeriums.

Die Strom- und Gasnetzbetreiber werden von der Bundesnetzagentur beziehungsweise den Landesregulierungsbehörden kontrolliert. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die

  • Überwachung der Vorschriften für den Netzanschluss, das heißt, einen diskriminierungsfreien, angemessenen und transparenten Netzzugang für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten und
  • Genehmigung von Entgelten für den Netzzugang.

Hinweis: Die Bundesnetzagentur beziehungsweise die Landesregulierungsbehörden sind nicht dafür zuständig, Gas- oder Strompreise für Sie als Endverbraucher zu überprüfen. Meinungsverschiedenheiten über die Höhe der Energiepreise müssen Sie mit Ihrem Energieversorger unmittelbar oder durch Klage vor dem Zivilgericht klären. Allerdings unterliegen die Gasendpreise für Haushaltskunden noch der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht der Kartellbehörden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 15.08.2023 freigegeben.