Dienstleistungen: Gemeinde Höpfingen

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Höpfingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Höpfingen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Höpfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Bürgerservice

Produkte des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bestellen

Im Onlineshop des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung, auch LGL-Shop genannt, können Sie Produkte des amtlichen Vermessungswesens direkt bestellen.

Die angebotenen Produkte gliedern sich in:

  • analoge Produkte (wie Landkarten, Druckschriften oder Luftbilder)
  • digitale Produkte (die Geobasisinformationen wie zum Beispiel Geodaten, DVDs oder Webdienste)
  • Dienstleistungen

Diese werden bis auf die Landkarten, DVDs, Druckschriften und fertig vorliegende digitale Karten und Koordinatendateien entsprechend Ihren Wünschen individuell aus den Geodatenbanken des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung zusammengestellt.

Daten des Liegenschaftskatasters können dabei auch zum Download bereitgestellt werden. Allgemein steht ansonsten die Übermittlung per CD-ROM, DVD oder E-Mail zur Verfügung.

Zum Bestellen von Geodaten, außer von Landkarten, DVDs oder Druckschriften, müssen Sie sich registrieren lassen. Für die Bestellung von analogen Produkten wie zum Beispiel Wanderkarten ist keine Registrierung nötig, es sei denn, Sie haben Interesse an weiteren Produktbestellungen. Eine Registrierung ist von Vorteil, da ansonsten bei jeder Bestellung die Rechnungs- oder die Lieferadresse neu erfasst werden müssen.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wählen Sie auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landesentwicklung auf der rechten Seite den LGL-Shop aus. Um Informationen über die Produkte und Dienstleistungen zu erhalten oder diese zu bestellen, klicken Sie unter "Produkte" auf einen der untergeordneten Produktbereiche:

  • Geodaten
  • Karten, DVD und Apps
  • Luftbilder/Orthophotos
  • Geodatendienste
  • Dienstleistungen

In diesem Fall wird auf der linken Seite ein neues Navigationsmenü in Form eines Verzeichnisbaums aufgebaut.

Unterlagen

keine

Kosten

Die Nutzung oder Suche im LGL-Shop ist für Sie kostenlos. Wenn Sie Produkte bestellen, fallen Kosten an.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 21.11.2018 freigegeben.