Dienstleistungen: Gemeinde Höpfingen

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Höpfingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Höpfingen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Höpfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Bürgerservice

Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen

Sie möchten in Deutschland als niedergelassene Rechtsanwältin oder niedergelassener Rechtsanwalt arbeiten und waren bisher anwaltlich in einem der folgenden Staaten tätig?

  • in einem Staat der Europäischen Union (EU),
  • in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder
  • in der Schweiz

In Deutschland dürfen Sie nur unter der Berufsbezeichnung Ihres Herkunftsstaates arbeiten, wenn die zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer Sie aufnimmt.

Die Bezeichnung „europäischer Rechtsanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer setzt voraus, dass Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt eingetragen sind. Die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer wird widerrufen, wenn Ihnen in Ihrem Herkunftsland die Berechtigung, als Rechtsanwalt zu arbeiten, dauerhaft entzogen wird oder Sie aus sonstigen Gründen den Status der europäischen Rechtsanwältin oder des europäischen Rechtsanwalts verlieren.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme sind:

  • Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz
  • Berufszugehörigkeit im Herkunftsstaat
    Das bedeutet, Sie müssen bei der zuständigen Stelle Ihres Herkunftsstaates als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt eingetragen sein.
  • Berufshaftpflichtversicherung

Verfahrensablauf

Die Aufnahme müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Hinweis: Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen Sie in deutscher Sprache einreichen.

Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung vor, vereidigt Sie die Rechtsanwaltskammer als Mitglied. Die Aufnahme gilt unbefristet.

Fristen

keine

Unterlagen

  • Lebenslauf mit Foto
  • amtlich beglaubigter Nachweis über die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz (amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises/ Reisepasses)
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde über Ihre Berufszugehörigkeit (nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung, dass keine schwerwiegenden beruflichen Verfehlungen, Straftaten oder sonstige Umstände gegen Sie vorliegen, die Ihre Eignung für den Beruf des Anwalts in Frage stellen.
  • Führungszeugnis des Heimatlandes
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (entweder über eine im Inland geschlossene Versicherung oder eine gleichwertige Versicherung im Herkunftsstaat
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel:
    • Nachweis über akademische Grade (Abschrift)
    • Unterlagen zur Kanzleitätigkeit
    • Kanzleibestätigung
    • Vereinbarkeit der Berufsausübung mit einem ausgeübten Nebenberuf

Achtung: Sie müssen alle Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen. Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie als beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen. Die Übersetzung muss von einem vereidigten Übersetzer vorgenommen haben.

Kosten

  • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart: EUR 150,00
  • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Tübingen: EUR 205,00
  • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe: EUR 300,00
  • im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Freiburg: EUR 210,00

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen

Sonstiges

Zulassung zur deutschen Rechtsanwaltschaft

Zur deutschen Rechtsanwaltschaft können Sie zugelassen werden, wenn Sie als niedergelassene europäische Rechtsanwältin oder niedergelassener europäischer Rechtsanwalt mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts tätig waren.

Die genauen Voraussetzungen finden Sie in § 11 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG).

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

  • § 3 EuRAG (Antrag)
  • § 4 EuRAG (Verfahren)
  • § 5 EuRAG (Berufsbezeichnung)
  • § 11 EuRAG (Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit)

§ 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (Berufshaftpflichtversicherung) (BRAO)

Zuständigkeit

die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Sie Ihre Kanzlei einrichten möchten

Freigabevermerk

21.12.2023 Rechtsanwaltskammer Karlsruhe