Wichtige Mitteilung zum Winterdienst
Um einen schnellen und effizienten Räum- und Streudienst zu gewährleisten bitten wir alle Verkehrsteilnehmer, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass die Streufahrzeuge ungehindert vorbeifahren können. Das Parken in Straßenkreuzungen und Einmündungen behindert unsere Fahrzeuge und ist grundsätzlich verboten. Sollten Verkehrsteilnehmer Engpässe erzeugen bzw. Straßen zuparken, können diese Straßen evtl. nicht geräumt werden. Dies ist eine Gefährdung für uns alle. Ebenso ist es nicht erlaubt, den Schnee von Gehwegen oder Hofeinfahrten vor oder nach dem Räumdienst auf die Straße zu schieben. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Räum- und Streupflichtsatzung der Gemeinde Höpfingen. Diese finden hier. (PDF-Datei)
Bitte nehmen Sie Rücksicht und helfen Sie alle mit, damit der Winterdienst seine Arbeit ungehindert verrichten kann und wir sicher durch den Winter kommen.
Vielen Dank.