Lebenslagen: Gemeinde Höpfingen

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Höpfingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Höpfingen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Höpfingen
Genutzte Technologien
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Bürgerservice

Checkliste zur Heirat

Die Checkliste ist bewusst umfangreich gehalten und nicht alle Punkte werden auf Sie zutreffen.
Passen Sie sie Ihren persönlichen Verhältnissen an.

Die Zeitangaben sind nur ein Vorschlag. Wenn Sie neben der standesamtlichen Zeremonie auch eine kirchliche Trauung beabsichtigen, müssen Sie Ihre Planung auf beide Termine ausrichten.

6 Monate vor der Hochzeit

  • Termin wählen und mit Eltern, Freunden und gegebenenfalls Trauzeugen oder Trauzeuginnen abstimmen
  • beim Standesamt erkundigen, welche Papiere erforderlich sind. Berücksichtigen Sie, dass Sie innerhalb von sechs Monaten heiraten können, nachdem das Standesamt die Voraussetzungen für die Ehe festgestellt hat.
  • Termin beim Standesamt reservieren, vor allem in der "Hauptsaison" (zwischen Mai und September)
  • möglichst frühzeitig die Eheschließung beim Standesamt anmelden und Termin für die standesamtliche Zeremonie bestätigen lassen
  • gewünschte Namensführung und andere wichtige rechtliche Fragen mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin besprechen
  • bei einer kirchlichen Trauung: Besprechungstermin für die kirchliche Trauung vereinbaren.
    Erkundigen Sie sich, welche Vorbereitungen von Ihnen erwartet werden und welche Dokumente, beispielsweise Taufschein, Sie vorlegen müssen.
  • Wo soll gefeiert werden? Wählen Sie den Ort und vielleicht ein Hotel oder Restaurant aus. Lassen Sie sich Menüvorschläge unterbreiten und stellen Sie einen Kostenplan auf.
  • vorläufige Gästeliste erstellen

5 Monate vorher

  • für die musikalische Unterhaltung sorgen (Musikgruppe, Alleinunterhalter bestellen)
  • Urlaub beim Arbeitgeber anmelden; Reise in die Flitterwochen buchen
  • Geschenkliste für Freunde und Verwandte erstellen
  • Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten: einen Notar oder eine Notarin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aufsuchen

3 Monate vorher

  • Garderobe kaufen und Trauringe aussuchen
  • Einladungen, Menü- und Tischkarten in Auftrag geben
  • Einladungen verschicken
  • Fotografen oder Fotografin suchen und Termin vereinbaren

4 Wochen vorher

  • Termin im Friseurgeschäft anmelden
  • Mietwagen oder Kutsche bestellen
  • Torte in Konditorei bestellen
  • Blumenschmuck (für Zeremonie, Restaurant, Auto) aussuchen und bestellen
  • Gästeliste anhand der Rückantworten checken und Unterkunft für auswärtige Gäste reservieren
  • Polterabend planen und Einladungen versenden
  • Sektempfang nach der standesamtlichen Zeremonie organisieren

1 Woche vorher

  • Anzeige bei der Zeitung aufgeben
  • Transportmöglichkeiten für die Gäste organisieren
  • wenn Sie umziehen: Post ummelden (Nachsendeauftrag)
  • letzte Details mit dem Restaurant absprechen, beispielsweise Sitzordnung, genaue Gästezahl, Tischkärtchen

1 Tag vorher

  • mit den Trauzeugen und Trauzeuginnen Treffpunkt und sonstige Einzelheiten besprechen und an das Mitbringen der Ausweise erinnern
  • Koffer für die Hochzeitsreise packen; Reisepass, sonstige Reisedokumente nicht vergessen!
  • Trauringe bereitlegen

Am Tag der Hochzeit/
Standesamt, entsprechend für den Tag der kirchlichen Trauung

  • Friseurtermin wahrnehmen
  • rechtzeitig zum Standesamt beziehungsweise zur Kirche aufbrechen; Verzögerungen, zum Beispiel bei der Parkplatzsuche und kleinere Pannen einkalkulieren
  • Ausweise und Ringe nicht vergessen!
  • Seien Sie etwa zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin mit den Trauzeugen oder Trauzeuginnen vor Ort, um die notwendigen Formalitäten wie zum Beispiel die Feststellung der Personalien zu erledigen.

Nach der Zeremonie

  • wenn sich Ihr Familienname oder Ihre Wohnanschrift geändert hat:
    Personalausweis und Reisepass, wenn erforderlich auch Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief) ändern lassen
  • beim Finanzamt wegen neuer Steuerklasse melden
  • Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, Vermieter oder Vermieterin über die Heirat informieren
  • bei Bedarf beim Standesamt weitere Urkunden oder beglaubigte Ausdrucke aus dem Eheregister (zum Nachweis der Namensführung) ausstellen lassen
  • Foto für die Danksagung aussuchen und bestellen
  • Kosten der Hochzeit abrechnen und offene Rechnungen bezahlen

Freigabevermerk

Stand: 09.01.2024

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg