Dienstleistungen: Gemeinde Höpfingen

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Funktionell

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Höpfingen Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen in Höpfingen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse

  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)

  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

  • Webseite, die Sie besuchen

  • Browserinformationen

  • Betriebssystem und dessen Oberfläche

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Höpfingen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Bürgerservice

Versetzung als Lehrer online beantragen (VOBW)

Als unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkraft können Sie aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind:

  • Versetzung innerhalb Baden-Württembergs im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens
  • Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens
  • Versetzung in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens der Kultusministerkonferenz (KMK).

Hinweis: Während der Probezeit sind Versetzungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Versetzung.

Voraussetzungen

Kriterien im landesinternen Versetzungsverfahren :

  • fristgerechte Antragstellung
  • Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
  • Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
  • Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
  • Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich.

Hinweis: Gibt es mehr Anträge als Versetzungsmöglichkeiten, haben Anträge aus familiären und sozialen Gründen Vorrang.

Kriterien im Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen:

  • Das Regierungspräsidium muss eine Freigabeentscheidung treffen. Nur dann kann die ausschreibende Schule den Antrag in das Auswahlverfahren einbeziehen.

Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Kriterien im Lehreraustauschverfahren:

  • Soziale Gründe
    Das Lehreraustauschverfahren dient in erster Linie der Familienzusammenführung.
  • Teilnehmende Lehrkräfte müssen
    • hauptamtlich unbefristet im staatlichen Schuldienst eines Landes im Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis tätig sein oder
    • vom staatlichen Schuldienst an eine Privatschule beurlaubt sein.
  • Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
    Beurlaubte Lehrkräfte können nur teilnehmen, wenn sie direkt im Anschluss an die Versetzung tatsächlich den Dienst antreten.
  • Freigabeentscheidung der zuständigen Dienstbehörde.

Möglich ist auch der Austausch von Lehrkräften mit verschiedenen Fächern. Persönliche Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen führen nicht zu einer bevorzugten Versetzung.

Können wegen fehlender Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, erfolgt die Auswahl nach:

  • Eignung
  • sozialer Situation (vorrangiger Tausch bei Familienzusammenführung verheirateter Partner mit minderjährigen Kindern)
  • Bedarf (fächerspezifisch, regional)
  • Wartezeit.

Verfahrensablauf

Alle Versetzungsverfahren werden online beantragt.

Hinweis: Beim Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben Sie sich auf Stellen der Stellenausschreibungsverfahren. Diese müssen Sie in Ihre persönliche Merkliste übernehmen.

Am Ende der Dateneingabe vergeben Sie ein Passwort. Ist der Datentransfer erfolgreich, erhalten Sie eine Antragsnummer.

Der Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben bei der Schulleitung der jeweiligen Stammschule abzugeben. Danach beginnt die Schulleitung mit der Bearbeitung des Antrags innerhalb der Schulverwaltung.

Fristen

  • Antrag auf Versetzung im landesinternen Versetzungsverfahren:
    Ihr Antrag muss bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien bei der Schule vorliegen.
  • Antrag auf Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens:
    • Die Ausschreibungszeiträume finden Sie hier.
    • Nur in Ausnahmefällen sind Bewerbungen im Rahmen des Nachrückverfahrens im Juli oder eine Besetzung zum Februar eines Jahres möglich. Wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt an das zuständige Regierungspräsidium
  • Antrag auf Versetzung im Lehreraustauschverfahren:
    • Für eine Versetzung zum Sommer muss Ihr Antrag bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien vorliegen.
    • Für eine Versetzung zum 1. Februar muss Ihr Antrag bis zum 1. August des Vorjahres vorliegen.
      Nicht alle Länder beteiligen sich am Halbjahresverfahren.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen müssen in den jeweiligen Antrag hochgeladen werden.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Das Kultusministerium Baden-Württemberg

Freigabevermerk

23.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg