Schöffenwahl 2023
Deine Meinung ist wichtig. Dein gesunder Menschenverstand gesucht. Dein Gerechtigkeitsempfinden gewünscht. Bewirb dich für das Schöffenamt. Als Schöffin oder Schöffe leistest du einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Du stärkst die Demokratie und beteiligst dich an der Rechtsprechung.
Im diesem Jahr finden bundesweit die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und –schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen.
Du bist ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil. Am Ende des Prozesses urteilst du gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten.
Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheidest du mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und deinen Über-zeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter. Deswegen suchen unsere Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen. Die nächste Wahl findet 2023 statt. Du kannst daran teilnehmen. Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht du hast. Die Vielfalt ist wichtig. Ohne dein Engagement geht es nicht. Ist dein Interesse geweckt?
Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und körperliche Eignung.
In Vorbereitung der Wahl stellt die Gemeinde Höpfingen eine Vorschlagsliste für den Schöffenwahlausschuss auf. Dazu können Sie uns Ihre "Bewerbung" bis spätestens 14. April 2023 einreichen. Die Bewerbungsvordrucke können am Ende dieser Seite abgerufen werden, die Sie bei der Gemeinde Höpfingen, Heidelberger Str. 23 in Höpfingen einwerfen können.
Der Gemeinderat wird dann über die Vorschläge entscheiden und diese weiterleiten.
Bewerbungen um das Amt als Jugendschöffin/ -schöffe werden bis Freitag, 17.März 2023 entgegen genommen. Für die Jugendschöffen ist keine Ratsentscheidung erforderlich.
Weitere Infos zum Schöffenamt finden Sie in diesem Flyer (PDF-Datei) oder im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de
Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste (PDF-Datei)
Formular zur Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste (PDF-Datei)