ELR-Schwerpunktgemeinde Höpfingen wirbt mit Bannern für die Antragstellung
„Die heiße Phase zur ELR-Antragstellung hat begonnen“
Höpfingen. Seit Anfang des Jahres darf sich die Gemeinde Höpfingen ELR-Schwerpunktgemeinde nennen. Kurzum will sich Höpfingen mit der Innenentwicklung und Attraktivitätssteigerung der Gemeinde sowie des Zusammenlebens aktiv befassen. Der Fokus liegt nicht nur auf kommunalen Projekten, sondern ganz bewusst auch darauf, Privatleute zur Modernisierung von beispielsweise leerstehenden Gebäuden zu motivieren. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg ist dafür seit Jahrzehnten ein bedeutendes Instrument. In Höpfingen setzt man aktuell alle Hebel in Bewegung, das Förderprogramm in der Gemeinde noch bekannter zu machen, um möglichst viele in der Gemeinde von den Fördermitteln profitieren zu lassen. Dafür hat die Gemeindeverwaltung jetzt auch drei Banner aufgestellt, die auf die besondere Fördermöglichkeit aufmerksam machen sollen. „Eine solche Förderung kann heutzutage schon auch ein Standortvorteil sein. Bestenfalls resultiert aus den Fördermitteln aber ein langfristiger Mehrwert, nämlich in dem die Gemeinde langfristig lebendig bleibt und vielleicht sogar noch lebendiger wird“, freute sich Bürgermeister Christian Hauk bei der offiziellen Aufstellung der Banner gemeinsam mit dem zuständigen Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL. Dabei gab das Gemeindeoberhaupt dem Minister außerdem einen Überblick über begonnene und vorgesehene Projekte.
Der Bewerbung als ELR-Schwerpunktgemeinde gingen in den vorangegangenen zwei Jahren Arbeitskreise, Workshops und Umfragen voraus, die einen grundlegenden Maßnahmenkatalog für den Projektzeitraum von fünf Jahren abgesteckt haben. Mit Beschluss vom 22. Mai 2023 hat der Gemeinderat dann einem umfassenden Maßnahmenkatalog von kommunalen und privaten Vorhaben zugestimmt und zugleich die Verwaltung mit der Bewerbung als ELR-Schwerpunktgemeinde beauftragt. Seit Herbst 2023 herrscht Gewissheit, dass Höpfingen von erhöhten Fördersätzen und einer besonderen Anerkennung aktiver Gemeinden bis ins Jahr 2028 profitieren darf. In besonderem Maße sind mit den Fördermöglichkeiten die Handlungsfelder „Umgang mit demographischer Entwicklung“, „Flächensparender Siedlungsentwicklung“ sowie „Natur, Klima und Landschaft“ angesprochen. Ganz konkret sollen Freizeitanlagen neu- und umgestaltet, Barrieren im Fußverkehr abgebaut und das Wohnumfeld in sämtlichen Straßen verbessert werden. Als besonders hilfreich soll sich das Förderprogramm bei dem Neubau einer Fest- und Mehrzweckhalle im Ortsteil Höpfingen erweisen. Die entsprechende Machbarkeit soll ab Herbst mit dem Gemeinderat diskutiert werden. „Wir haben bereits gute Erfahrungen mit dem ELR-Programm gemacht. Ganz besonders mit der Förderung über eine Million Euro für den Neubau des aktuell laufenden Neubaus des Dorfgemeinschaftshauses in Waldstetten“, so Bürgermeister Christian Hauk. Rechnet man mit der Fertigstellung des Dorfgemeinschaftshauses im Herbst 2024, so sollen bis Ende Oktober auch vier Freizeitanlagen und Spielplätze mit neuen Spielgeräten ausgestattet werden. Die Gemeinde hat dazu im Frühjahr 2024 ebenso eine stolze Förderzusage aus dem ELR-Programm erhalten. „Unser Bauhof startet in der kommenden Woche mit dem Abbau der Spielgeräte auf dem Spielplatz in der Hardheimer Straße. Mitte September soll der Spielplatz dann in neuem Glanz erscheinen“, gibt Haupt- und Bauamtsleiter Tobias Münch einen Ausblick.
Doch damit nicht genug. „Aktuell sind wir dabei private und gewerbliche Antragsteller zu ermuntern, die diesjährige Antragsfrist zu nutzen“, betont der Bürgermeister. Für die Beratung und Antragstellung steht Björn Schlie im Rathaus kompetent zur Verfügung. Die finale Antragsfrist ist in diesem Jahr der 30. September 2024. Es wäre wünschenswert, wenn private Projektanträge schon bis zum 31. August 2024 der Gemeinde vorliegen würden. Ob es dann tatsächlich mit der Förderung klappt, wird mit der offiziellen Programmentscheidung im Frühjahr 2025 bekanntgegeben. „Die heiße Phase für die diesjährige Antragstellung hat begonnen. Ich kann Sie zur Information und Antragstellung auf Mittel aus dem Entwicklungsprogramm nur ermuntern. Die Entwicklung des Ländlichen Raums geht uns schließlich alle an – jede sanierte Wohnung und jede moderne Freizeitanlage sichert Leben in unseren Dörfern“, so Minister Peter Hauk.
Auch in diesem Jahr stellt das Land Baden-Württemberg rund 100 Millionen Euro durch das ELR-Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes zur Verfügung. Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken. Hierbei sollen gezielt modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen, angestoßen und gefördert werden. Das ELR ist darüber hinaus offen für innovative Ansätze, die z.B. die Nachnutzung von leerstehenden Gebäuden, die Mehrfachnutzung innerörtlicher Flächen oder vorhandener Bausubstanz ermöglichen, wenn die Projekte zur Belebung und Stabilisierung der Ortskerne beitragen.
Weitere Informationen gibt es im Internet auf der Homepage des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie auf der Homepage der Gemeinde Höpfingen.