Rückschnitt von Sträuchern und Gebüschen!
Überhängende Äste, Sträucher und Hecken machen den Verkehrsteilnehmern (Fußgänger,
Radfahrer und Autofahrer) immer wieder zu schaffen. Wegen der Überwüchse müssen an
manchen Geh- und Radwegen Fußgänger und Radfahrer sogar auf die Straße ausweichen.
Nach § 28 Straßengesetz Baden-Württemberg ist das Lichtraumprofil für öffentliche Gehwege, Radwege und Fahrbahnen von jeglicher Beeinträchtigung freizuhalten. Bäume, Sträucher und sonstige Anpflanzungen dürfen die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinträchtigen. Daraus ergibt sich im Wesentlichen, dass die Straßenfahrbahn in der Höhe von mindestens 4,5m frei sein muss und Rad- und Gehwege bis 2,5m frei zu halten sind. Außerdem sind Seitenauswüchse auf die Fahrbahn oder den Rad- bzw. Gehweg zurückzuschneiden, sodass Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden.
In der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar ist ein großzügiger Rückschnitt Ihrer Hecken wieder erlaubt. Ein Form- oder Pflegeschnitt bei Hecken und Sträuchern, bei welchem lediglich herauswachsende Äste korrigiert werden, ist jedoch ganzjährig erlaubt.
Die Gemeinde Höpfingen bittet daher alle betroffenen Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Bäume und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, um dadurch ein sicheres Miteinander im öffentlichen Verkehr zu ermöglichen.
Die Gemeinde ist zudem verpflichtet, dies zu kontrollieren und wird in der Folge erforderlichenfalls die Grundstückseigentümer auffordern, den Überwuchs zu entfernen.



