Kommunale Wärmeplanung
Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG für die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Höpfingen
Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde zu Beginn der Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans geprüft, in welchen Teilgebieten eine verkürzte kommunale Wärmeplanung, d. h. ohne ausführliche Bestands- und Potenzialanalyse und Untersuchung von Wärmeversorgungsarten, durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff-, noch für ein Wärmenetz eignet. Für diesen Analyseschritt wurde das Gemeindegebiet anhand von städtebaulichen Strukturdaten vorläufig in einzelne Teilgebiete eingeteilt, deren Abgrenzung sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern kann.
Die Gebietseinteilung für die Eignungsprüfung finden Sie zum hier zum Download
Verwendete Daten(-quellen) für die Eignungsprüfung:
- Luftbild- und ALKIS-Daten
- Vorherrschende Nutzungsart und Baugebietscharakter
- Zensus-Daten (Wohnungs- und Bevölkerungsdaten, Stand: 2022)
- Wärmeatlas Baden-Württemberg
- OpenStreetMap
Die Abgrenzung der Teilgebiete erfolgte anhand zahlreicher Kriterien, wie u.a. Nutzungsart der Gebäude, städtebauliche Struktur und Wärmeversorgungssituation. Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass die Abgrenzung der Teilgebiete nicht zwangsläufig mit den amtlichen Gemarkungsgrenzen oder den künftigen Wärmeversorgungsgebieten, die sich aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben werden, übereinstimmen.
Die Eignungsprüfung für die Wärmeplanung der Gemeinde Höpfingen kommt zu dem Ergebnis, dass für keines der Teilgebiete in Höpfingen eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden soll. Damit werden alle Teilgebiete auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse näher untersucht, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dieses Ergebnis dient vor allem der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilorte innerhalb der Gemarkung. Es sollte außerdem nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass ein Gebiet für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz ungeeignet ist, ohne dies eingehend zu prüfen.
Die kommunale Wärmeplanung dient der Gemeinde als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Ein Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Gemeindegebiet verbraucht wird, und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme. Des Weiteren werden Maßnahmen für unterschiedliche Themenbereiche erarbeitet und Wärmeversorgungsgebiete benannt, in denen zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgungslösungen vorgesehen sind. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümer:innen und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 WPG).
Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 26.02.2026 bis 26.03.2026:
Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes ist die Gemeinde Höpfingen verpflichtet die Ergebnisse der Eignungsprüfung im Internet zu veröffentlichen. Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:
Gemeinde Höpfingen
Heidelberger Straße 23
74746 Höpfingen
E-Mail: bauamt(@)hoepfingen.de


