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Höpfingen beim Sonnenaufgang über dem Nebel
Höpfingen aus der Vogelperspektive
Bauen

Kommunale Wärmeplanung Höpfingen

Veröffentlichung

Bestands- und Potenzialanalyse

gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes

                                                   

Kommunale Wärmeplanung Höpfingen: Erste Ergebnisse jetzt online einsehbar

Die kommunale Wärmeplanung ist das strategische Instrument, mit dem die Gemeinde Höpfingen ihre Wärmeversorgung der Zukunft plant. Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Gemeinde über die ersten Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung informieren.

Es geht um Klimaschutz und eine bezahlbare Wärmeversorgung

Wärme ist ein zentraler Faktor für den Klimaschutz. Ein großer Teil der CO₂-Emissionen entsteht durch das Heizen von Gebäuden mit Gas und Öl. Die Preise für Gas und Öl werden in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter steigen. Neben allgemeinen Marktpreisentwicklungen tragen auch gesetzliche Vorgaben wie die CO₂-Bepreisung dazu bei, dass fossile Brennstoffe zunehmend teurer werden.

Wer frühzeitig auf klimafreundliche Alternativen wie bspw. Wärmepumpen, z.B. auch mit Kombination von Photovoltaik auf dem eigenen Dach, oder (Nah)Wärmenetze umsteigt, kann langfristig gesehen nicht nur Kosten sparen, sondern grundsätzlich auch bis zu einem gewissen Grad unabhängig von Preisschwankungen des Marktes werden.

Aktueller Stand der kommunalen Wärmeplanung

Die Bestandsanalyse und die Potenzialanalyse sind auf der Homepage der Gemeinde Höpfingen zu finden. Diese geben einen Überblick über den aktuellen Stand der Wärmeversorgung in der Gemeinde sowie über mögliche zukünftige Potenziale für erneuerbare Energien. Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse, die im weiteren Verlauf des Planungsprozesses noch überarbeitet und verfeinert werden können.

Die Bestands- und Potenzialanalyse finden Sie hier PDF-Dokument1,26 MB19.06.2026

Die Gemeinde lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich mit den Ergebnissen der Wärmeplanung vertraut zu machen und sich aktiv in den weiteren Prozess einzubringen. Rückmeldungen und Anregungen sind willkommen, müssen aber fristgerecht bis zum 19.07.2026 über die folgende Kontaktadresse eingereicht werden.

Gemeinde Höpfingen
Heidelberger Straße 23
74746 Höpfingen
E-Mail: bauamt(@)hoepfingen.de

Im Prozess der kommunalen Wärmeplanung wird es weitere Veranstaltungen geben, in denen die Wärmeplanung erläutert wird und Bürgerinnen und Bürger Feedback geben können. Über die genauen Termine informiert die Gemeinde rechtzeitig.

Kommunale Wärmeplanung

Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG für die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Höpfingen

Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde zu Beginn der Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans geprüft, in welchen Teilgebieten eine verkürzte kommunale Wärmeplanung, d. h. ohne ausführliche Bestands- und Potenzialanalyse und Untersuchung von Wärmeversorgungsarten, durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff-, noch für ein Wärmenetz eignet. Für diesen Analyseschritt wurde das Gemeindegebiet anhand von städtebaulichen Strukturdaten vorläufig in einzelne Teilgebiete eingeteilt, deren Abgrenzung sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern kann.

Die Gebietseinteilung für die Eignungsprüfung finden Sie zum hier zum Download JPEG-Bilddatei8,30 MB25.02.2026

Verwendete Daten(-quellen) für die Eignungsprüfung:

  • Luftbild- und ALKIS-Daten
  • Vorherrschende Nutzungsart und Baugebietscharakter
  • Zensus-Daten (Wohnungs- und Bevölkerungsdaten, Stand: 2022)
  • Wärmeatlas Baden-Württemberg
  • OpenStreetMap

Die Abgrenzung der Teilgebiete erfolgte anhand zahlreicher Kriterien, wie u.a. Nutzungsart der Gebäude, städtebauliche Struktur und Wärmeversorgungssituation. Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass die Abgrenzung der Teilgebiete nicht zwangsläufig mit den amtlichen Gemarkungsgrenzen oder den künftigen Wärmeversorgungsgebieten, die sich aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben werden, übereinstimmen.

Die Eignungsprüfung für die Wärmeplanung der Gemeinde Höpfingen kommt zu dem Ergebnis, dass für keines der Teilgebiete in Höpfingen eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden soll. Damit werden alle Teilgebiete auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse näher untersucht, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dieses Ergebnis dient vor allem der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilorte innerhalb der Gemarkung. Es sollte außerdem nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass ein Gebiet für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz ungeeignet ist, ohne dies eingehend zu prüfen.

Die kommunale Wärmeplanung dient der Gemeinde als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Ein Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Gemeindegebiet verbraucht wird, und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme. Des Weiteren werden Maßnahmen für unterschiedliche Themenbereiche erarbeitet und Wärmeversorgungsgebiete benannt, in denen zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgungslösungen vorgesehen sind. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümer:innen und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 WPG).

Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 26.02.2026 bis 26.03.2026:

Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes ist die Gemeinde Höpfingen verpflichtet die Ergebnisse der Eignungsprüfung im Internet zu veröffentlichen. Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden:

Gemeinde Höpfingen
Heidelberger Straße 23
74746 Höpfingen
E-Mail: bauamt(@)hoepfingen.de